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AGB

Lieferungs- & Geschäftsbedingungen (AGB) der eka GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1) Die Grundlage einer dauernden und fruchtbaren
Geschäftsverbindung sind die offene Kommunikation,
Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen und nicht in erster
Linie Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Aus Rechtsgründen
kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte und Dienstleistungen
mit und für unsere Kunden in unseren Lieferungs- und
Geschäftsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu
den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln.
2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von
unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos
ausführen.
3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch
gegenüber Unternehmen, soweit nicht in der jeweiligen Klausel eine
Differenzierung vorgenommen wird.
§ 2 Angebot/Vertrag/Angebotsunterlagen
1) Bevor Waren an einen Kunden auf Lieferschein geliefert werden,
wird bei uns ein Kundenkonto eingerichtet, indem der Kunde oder
sein Vertreter den Einrichtungsbogen für das Kundenkonto
vollständig und korrekt ausfüllt.
2) Die Bestellung eines Kunden stellt ein bindendes Angebot dar,
welches wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen
können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen
1) Der bestätigte Kaufpreis ist bindend. Eine jegliche
Sonderbestellung durch den Kunden verpflichtet zur Abnahme der
gesamten Auftragsmenge. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in
unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am
Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3) Preisänderungen sind gegenüber einem Verbraucher als Kunden
nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten
Lieferterminen mehr als drei Monate liegen. Soweit sich danach die
Löhne und/oder die Materialkosten bis zur Lieferung ändern, sind
wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den
Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Die
Kostensteigerung werden wir auf Verlangen nachweisen. Beträgt die
Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem
Kunden ein Kündigungsrecht zu.
4) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt der vereinbarte Preis. Hat
sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine
Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die
Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten marktüblichen
Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 15 % oder mehr
über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach unserer
Mitteilung über den erhöhten Preis geltend gemacht werden. Dem
Kunden steht dieses Recht nicht zur Seite, wenn er in der Lage ist, die
erhöhten Preise seinerseits weiterzugeben.
5) Die Gesamtvergütung ist mit Erhalt der Ware oder Lieferung ohne
Skontoabzug fällig. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der
vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung. Zahlungen werden stets
auf die älteste Forderung verrechnet. Nimmt der Kunde am
Banklastschriftverfahren teil, stimmt der Kunde dem
Bankabbuchungsauftragsverfahren und der gesonderten
Vereinbarung in Sachen SEPA Lastschrift B2B hiermit bereits
ausdrücklich zu. Abbuchungen der eka GmbH gelten als
genehmigt, wenn diesen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen
nach Abbuchung widersprochen wird. Für den Fall des
Zahlungsverzuges berechnen wir die gesetzlich geregelten
Verzugszinsen und/oder den gesetzlich festgelegten Pauschalbetrag.
Wir behalten uns vor, einen höheren als den gesetzlichen
Zinsschaden geltend zu machen, soweit wir diesen nachweisen. Für
jede Mahnung infolge Zahlungsverzugs berechnen wir
Aufwendungen in Höhe von 12,00 €.
6) Transport- und Umverpackungen werden von uns nicht zurück
geholt. Verpackungsmaterialien wie Big Bags, Einwegpaletten,
Hölzer, Folien, etc. gehen in das Eigentum des Kunden über, der die
Entsorgung auf eigene Kosten vorzunehmen hat. Big Bags sind
Einwegverpackungen, bei denen eine Rücknahme ausgeschlossen ist.
.
7) Eine Materialrücknahme wird grundsätzlich ausgeschlossen..
8) Verpackungs- und Frachtkosten sind im Verkaufspreis enthalten
und werden daher nicht gesondert berechnet.
9) Dem Kunden stehen Aufrechnungsrechte nur dann zur Seite,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten,
von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und
rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt ist. Dabei
wird auf den einzelnen Kauf und nicht auf eine eventuelle
Zusammenfassung in seiner Rechnung abgestellt.
§ 4 Leistungszeit/Gefahrübergang
1) Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die
Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen
bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der
Verzögerung. Gleiches gilt für Umstände, die nicht von uns zu
vertreten sind. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige
Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
2) Eine durchgehende und dauerhafte Behinderung aus nicht von
uns zu vertretenen Umständen, insbesondere wegen Streik und
Fällen höherer Gewalt, berechtigt uns zum Vertragsrücktritt.
3) Ist der Kunde Unternehmer, ist regelmäßig - sofern sich aus der
Auftragsbestätigung keine andere Vereinbarung ergibt - die
Lieferung „frei Baustelle/Lager“ oder „freier Bestimmungsort“
vereinbart. Hierzu stellt die eka GmbH das Transportmedium
zur Entladung durch dem Empfänger am Zielort bereit.
4) Soweit eine Lieferung „frei Baustelle/Lager“ oder „freier
Bestimmungsort“ vereinbart ist, hat der Kunde zu gewährleisten,
dass eine Anfahrt über befahrbare Anfuhrstraßen mit beladenem
Lastzug möglich ist. Die Anlieferung erfolgt ohne Abladen. Eine
Abladung erfolgt nur, wenn dies gesondert vorher vereinbart und
schriftlich in der Auftragsbestätigung festgelegt wurde. Wir behalten
uns vor, die Kosten für diese Extraaufwendungen anschließend in
Rechnung zu stellen. In diesem Fall erfolgt die Abladung am
Fahrzeug. Das Abladen durch den Kunden hat unverzüglich und
sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Wir behalten uns vor,
Wartezeiten und Abladen durch uns dem Kunden angemessen zu
berechnen.
§ 5 Haftung für Mängel
1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels
nach den gesetzlichen Vorschriften.
2) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei
Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit
Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
3) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines
Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
4) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein
Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§
478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
5) Ist der Kunde Unternehmer, gelten für die Rügeobliegenheit der §
377 HGB und/oder ein einschlägiger Handelsbrauch. Soweit sich
danach nicht eine kürzere Prüf- und Rügefrist ergibt, hat der Kunde
uns gegenüber einen offensichtlichen Mangel spätestens innerhalb
einer Frist von 8 Tagen nach Empfang der Ware anzuzeigen.
Anderenfalls gelten die Rechtsfolgen des § 377 HGB. Als
maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Prüf- und Rügefrist auch
bei der Lieferung von Waren auf Paletten gilt der Empfang der Ware.
6) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
7) Für Beratungsleistungen, insbesondere im Hinblick auf die Be- und
Verarbeitung der Asphaltmischung übernehmen wir nur die
Haftung,wenn diese lt. unserer Anwendungsbeschreibung
nachweislich ausgeführt worden sind.
8) Soweit der Kunde einen Mangel festgestellt hat, darf er den
Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verarbeiten, verkaufen oder
ändern, soweit dadurch eine Beweissicherung unmöglich gemacht
wird. Soweit möglich, soll mit dem Verkäufer eine Beweissicherung
oder ein gerichtliches Beweisverfahren durchgeführt werden oder
eine einvernehmliche Regelung mit dem Verkäufer getroffen
werden.
§ 6 Haftung für Schäden
1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus
Delikt, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt
nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden,
Ansprüchen wegen Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten
und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für
jeden Grad des Verschuldens. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
vertraut und auch vertrauen darf.
2) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für leicht
fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen und leichte
Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige
Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des
Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels
ab Übergabe der Sache.
4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadenshaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5) Unsere Schadensersatzhaftung ist begrenzt auf den
vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden, soweit die
Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen ist.
6) Schadensersatzansprüche nach den zwingenden Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Unsere Haftung wird
für den Fall ausgeschlossen, dass dem Kunden/Käufer der Hersteller
oder Vorlieferant binnen vier Wochen nach Anzeige der den Schaden
verursachenden Waren schriftlich mitgeteilt wird.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt1) Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand beiVerträgen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung desKaufpreises vor.2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an derWare bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereitsbestehenden Kaufpreisforderungen und der im engenZusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehendenKaufpreisnebenforderungen (Verzugszinsen, Verzugsschaden, etc.)vor. In diesem Fall bleibt die Ware als Vorbehaltsware Eigentum desVerkäufers. Im Übrigen gelten die branchen- und handelsüblichenEigentumsvorbehalte im Sinne des § 346 HGB. In dinglicher Hinsichtübereignen wir Waren nur aufschiebend, bedingt hinsichtlich derKaufpreiszahlung. Auch die Einstellung einzelner Forderungen in einelaufende Rechnung oder Saldoziehung und deren Anerkennungheben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug desKunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt,soweit wir diesen Schritt dem Kunden rechtzeitig vorher angedrohthaben; der Kunde willigt in die Besitznahme der Vorbehaltswaredurch uns ausdrücklich ein.3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in dieVorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat uns derKunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Interventionnotwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch fürBeeinträchtigungen sonstiger Art. Der Kunde hat Dritte unabhängigdavon stets bereits im Vorhinein auf die an der Ware bestehendenRechte hinzuweisen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, hat erunsere Kosten einer Intervention zu tragen, wenn der Dritte nicht inder Lage ist, diese zu erstatten.4) Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichenSache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer,ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wirdEigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht demVerkäufer gehörender Ware, erwirbt der Verkäufer Miteigentum ander neuen Sache, nach dem Verhältnis des Wertes derVorbehaltsware, zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung.Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Waregem. §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wirdder Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichenBestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischungoder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an denVerkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes derVorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung,Vermischung oder Vermengung. Der Verkäufer nimmt dieEigentumsübertragung an. Der Käufer hat in diesen Fällen die imEigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, dieebenfalls als Vorbehaltsware gilt, unentgeltlich zu verwahren.5) Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall derWeiterveräußerung der Vorbehaltsware, schon jetzt bis zur Erfüllungaller unserer Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung in Höhedes Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab. Wirnehmen die Abtretung hiermit an. Soweit die weiterveräußerteVorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, erstreckt sichdie Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswertdes Kunden am Miteigentum entspricht. § 7 Ziffer 2) Satz 4) gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt. Die Vorausabtretung gem. § 7 Ziffer 5), erstreckt sich auch auf dieSaldoforderung. Unter Wert der Vorbehaltsware ist unserRechnungsbetrag zzgl. eines Sicherungsaufschlags von bis zu 20% zuverstehen, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegen stehen.

6) Ist der Kunde Unternehmer und wird die Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütungin Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten, einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. § 7Ziffer 5) Satz 1) und Satz 6) gelten entsprechend.7) Ist der Kunde Unternehmer und wird die Vorbehaltsware vomKunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Kundeneingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der erwerbsmäßigenVeräußerung des Grundstücks, oder von Grundstücksrechtenentstehende Forderungen in Höhe des Wer- tes der Vorbehaltsware,mit allen Nebenrechten ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.§ 7 Ziffer 5) Satz 1) und Satz 6) gelten entsprechend.8) Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Weiterveräußerung, zurVerwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen,ordnungsmäßigen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von § 7Ziffer 5), 6) und 7) auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderenVerfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungoder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt.9) Ist der Kunde Unternehmer, ermächtigen wir den Kunden unterVorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gem. § 7 Ziffer 5), 6) und7) abgetretenen Forderungen. Der Widerruf kann nur aus wichtigemGrund, z.B. bei Vertragsverletzung durch den Kunden erfolgen. Wirwerden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauchmachen, solange der Kunde seinen Zahlungspflichten, auchgegenüber Dritten, nachkommt. Der Kunde hat auf unser Verlangendie Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen unddiesen die Abtretung anzuzeigen. Der Kunde ermächtigt uns, denSchuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.10) Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung desInsolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichenEinigungsverfahrens mit den Gläubigern über dieSchuldenbereinigung (§ 305 I Ziff. 1 InsO) erlöschen das Recht zurWeiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau derVorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenenForderungen: bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

11) Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheitendie zu sichernden Forderungen aus Liefergeschäften um mehr als 38% (10 % Wertabschlag wegen möglichem Mindererlös, 4 % § 171 IInsO, 5 % § 171 II InsO und Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe- derzeit 19 %), so ist der Verkäufer in soweit zur Rückübertragung oder Freigabe auf Verlangen des Käufers verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen dasEigentum an der Vorbehaltware und die abgetretenen Forderungenan den Käufer über.§ 8 Form von ErklärungenRechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.§ 9 Erfüllungsort/Rechtswahl/Gerichtsstand1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz, soweit sich ausdem Vertrag nichts anderes ergibt.

2) Für diesen Vertrag gilt das deutsche Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3) Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.Trotz der bei der eka GmbH vorhandenen strengen Qualitätskontrolle kann es trotzdem immer wieder zu leichten Schwankungen bzgl. der Farbgebung der Asphaltmischung kommen. Der Kunde und insbesondere der Verarbeiter ist selbst für die Einhaltung der einschlägigen aktuellen DIN-Normen, bei der Verarbeitung oder Verwendung verpflichtet.Bei allen Schüttgütern sind Unterkorn, Überkorn- und Fremdanteile möglich, welche produktionstechnisch nicht vermeidbar sind.Hierfür übernimmt die eka GmbH keinerleiGewährleistung oder Garantie. Eine CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung bzw. Bewertungder Leistungsbeständigkeit für den von uns zu liefernden Kaltasphaltist nicht Vertragsgegenstand. Sofern diese gewünscht wird, bedarf es einer ausdrücklich schriftlichen Vereinbarung mit der eka GmbH. Irrtümer, Zwischenverkauf und Preisänderungen bleiben vorbehalten! Der Kunde, soweit er den Kaltasphalt an einen Endabnehmer weiter veräußert oder für diesen verarbeitet, ist verpflichtet, diesem gegenüber auf unsere besonderen ergänzenden Hinweise zu dem Kaltasphalt hinzuweisen.Für eine nicht ordnungsgemäße Beratung des Verarbeiters im Verhältnis zum Endabnehmer übernimmt die eka GmbH keinerlei Gewährleistung oder Garantie. Mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter hinsichtlich der Güte, Beschaffenheit, Eigenschaften, Beständigkeit bzw. Verarbeitung von eka Reparaturasphalt bedürfen unserer Überprüfung und anschließenden schriftlichen Bestätigung bzw. Freigabe, um rechtlich wirksam zu sein.

Stand April 2020

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